Kurzgutachten

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Kurzgutachten – fundiert und anerkannt

Unser Kurzgutachten wird anhand von Ihnen übersandter Unterlagen ohne Ortsbesichtigung ein grober Wert ermittelt. Dieser sorgt für einen grundsätzlichen Überblick der Immobilie, ist jedoch ebenfalls nicht für gerichtliche oder behördliche Belange geeignet.

Leistungsumfang

Bearbeitungszeit

in der Regel innerhalb von 24-48 Stunden möglich

Lieferung

als PDF mit einem Umfang von ca. 4 Seiten

Preis

299,- Euro

Ihre Meinung ist uns wichtig!

1991 Tommy
Bearbeitet: vor 5 Tagen
Sehr professionell und kompetent: Herr Fesser lieferte ein fundiertes Immobilien-Gutachten innerhalb kurzer Zeit, alle Abläufe waren transparent und gut erklärt. Ich fühlte mich gut beraten und werde bei Bedarf gerne wieder auf dieses Büro zurückkommen.
Aleksandra Topalovic
vor 3 Monaten
Herr Fesser hat mich sehr kompetent und zuverlässig begleitet. Alles lief zügig und unkompliziert, ich habe mich bestens beraten gefühlt. Absolut empfehlenswert!
Fritz Neumann
vor 6 Monaten
Herr Fesser hat für mich ein Restnutzungsdauergutachten erstellt und mich bei der Durchsetzung der Anerkennung gegenüber dem Finanzamt bestmöglich unterstützt. Vielen Dank.
Simon Boy
vor einer Woche
So stellt man sich einen kompetenten Sachverständigen vor.
Patrick Strohmaier
vor 3 Wochen
Sehr empfehlenswert, kompetent und zuverlässig!

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Gern stehen wir Ihnen bei allen Fragen rund um unsere Gutachten und unsere Tätigkeiten zur Verfügung.

Nutzen Sie hierfür gern einen der angegebenen Kanäle.

Wir werden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurückmelden.

Oder rufen Sie uns doch gern einfach an.

Häufig gestellte Fragen

Was ist ein Kurzgutachten und worin unterscheidet es sich von einem Vollgutachten?

Ein Kurzgutachten ist eine grobe Übersicht über den überschlägig errechneten Wert einer Immobilie, jedoch ohne den umfangreichen formalen Aufbau eines gerichtsfesten Verkehrswertgutachtens nach § 194 BauGB.

 

Es eignet sich insbesondere für private Zwecke wie:

 

  • Kauf oder Verkauf
  • Vermögensübersicht
  • interne Vermögensaufteilung
  • Preisverhandlungen
  • strategische Entscheidungen

Ein Vollgutachten ist hingegen umfangreicher, formeller aufgebaut und wird z. B. für Gerichte oder Behörden benötigt.

 

Es werden keine Rechte Dritter bewertet, die Berechnung des Wertes wird anhand der vom Auftraggeber mitgeteilten Wohnflächen ermittelt.

Für welche Zwecke reicht ein Kurzgutachten aus?

Ein Kurzgutachten ist ideal für:

 

  • Kaufpreisprüfung vor dem Erwerb
  • Verkaufsentscheidung
  • Vermögensaufstellung
  • interne familiäre Regelungen
  • strategische Portfolioentscheidungen

Für gerichtliche Auseinandersetzungen, Finanzamt oder Erbschaftssteuer wird in der Regel ein Vollgutachten benötigt.

Wie lange dauert die Erstellung?

Nach vollständiger Übermittlung aller Unterlagen beträgt die Bearbeitungszeit in der Regel 2 Werktage.

Welche Unterlagen werden benötigt?

In der Regel benötigen wir Angaben zur Grundstücksgröße, zur Wohnfläche und zur Ausstattung.

Ist eine Besichtigung erforderlich?

Eine Besichtigung der Immobilie ist bei diesem Produkt nicht vorgesehen. Wünschen Sie eine Besichtigung, empfehlen wir Ihnen unser Kompaktgutachten oder unser Vollgutachten.

Wie viel kostet ein Kurzgutachten?

Ein Kurzgutachten kostet bei uns 299,- Euro.

Ist das Kurzgutachten bank- oder gerichtsfest?

Nein, es handelt sich um eine grobe und überschlägige Wertermittlung außerhalb von §194 BauGB.