Wertgutachten für Erbschaft - verlässlich, zertifiziert, schnell
- Sachverständiger für Immobilienbewertung nach DIN EN ISO/IEC17024
Wie sich die Kosten für ein Wertgutachten bei Erbschaften zusammensetzen
Bei Erbschaften kommt es häufig auf eine belastbare Wertermittlung an – zum Finanzamt, für die Erbauseinandersetzung oder zur Verteilung des Nachlasses. Die Frage „wertgutachten erbschaft kosten“ lässt sich nicht pauschal beantworten, weil mehrere Faktoren den Preis bestimmen.
Woran hängen die Kosten?
- Der Verkehrswert des Grundstücks oder der Immobilie: Je höher der Wert, desto höher die Honorarbasis in der BVS-Honorartabelle.
- Art des Gutachtens: Verkehrswertgutachten nach §194 BauGB, Schenkungs- oder Erbschaftsgutachten, Restnutzungsdauergutachten – unterschiedliche Prüf- und Rechenaufwände schlagen sich im Honorar nieder.
- Komplexität: Mehrere Gebäude, ungewöhnliche Nutzungsarten, fehlende Unterlagen oder Schadstoffprüfungen erhöhen den Arbeitsaufwand.
- Erforderliche Zusatzleistungen: Einholung spezieller Unterlagen, Schadstoffgutachten oder detaillierte Kaufpreisaufteilungen werden separat berücksichtigt.
Wir rechnen die Kosten nach der BVS-Honorartabelle ab. Das ist eine branchenübliche Grundlage, an der sich Gerichte, Finanzämter und steuerliche Berater orientieren. Auf Wunsch nennen wir vorab die einschlägige Tabellenstufe und erklären, welche Leistungen darin enthalten sind.
Wichtig für Sie: Wir erstellen keine „Wunschgutachten“. Ein Gutachten dokumentiert den vorhandenen Zustand, es lässt sich nicht so formulieren, dass es ein gewünschtes Ergebnis bestätigt.
Gutachten anfragen - kostenlos & unverbindlich
Schildern Sie Ihren Fall kurz. Wir melden uns in der Regel innerhalb von 24 Stunden mit einem konkreten Angebot.
Erstkontakt und Besprechung
Ortstermin und Datensichtung
Erstellung und Übergabe des Gutachtens
Unser Arbeitsablauf bei Erbschaftsgutachten
Regional für Hannover und Umgebung
Warum wir für Ihr Erbschaftsgutachten
- Zertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024 und mit HypZert‑Qualifikation - das schafft Nachvollziehbarkeit.
- Schnelle Verfügbarkeit: Ortstermine in der Regel innerhalb von 24–48 Stunden.
- Alle relevanten Daten (Grundbuch, Kataster, Bauakten) digital verfügbar, dadurch geringe Wartezeiten bei Beschaffung.
- Erfahrung aus Immobilienalltag und weiteren Spezialausbildungen (Schadstoffe, Bauschäden) für aussagekräftige Bewertungen.
Für wen sich ein Erbschaftsgutachten empfiehlt
- Erbengemeinschaften, die eine gerechte Verteilung des Nachlasses suchen
- Erben, die steuerliche Folgen (Erbschaftssteuer) korrekt einschätzen möchten
- Testamentsvollstrecker und Nachlassverwalter, die sichere Grundlagen brauchen
- Steuerberater und Rechtsanwälte, die gerichtsfeste Bewertungen benötigen
- Privatpersonen, die den Wert einer Immobilie für eine Erbauseinandersetzung oder Schenkung nachweisen müssen
Referenzen und Erfahrungen
Gepostet auf Google Nils BTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Habe einen Gutachter mit DIN EN ISO/IEC 17024 Zertifizierung gesucht UND gefunden. Herr Fesser hat telefonisch persönlich mit mir den Termin ausgemacht, 1 Woche später war die Ortsbesichtigung und Datenaufnahme, eine weitere Woche später war das Gutachten da. Blitz-Service qua Definition! Immer wieder gerne!Gepostet auf Google Nico GranzowTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Ich habe zwar bei/über Sebastian Fesser noch keine Immobilie gekauft, bin aber schon mehrfach in den Genuss seiner professionellen Beratung rund ums Thema Immobilienkauf gekommen. Alle meine Fragen wurden stets schnell und ausführlich beantwortet und Sebastian Fesser hat mir mit seinem Knowhow und seiner lokalen Marktkenntnis von Hannover extrem weitergeholfen!Gepostet auf Google Werner MeißnerTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Dieses Maklerbüro hat mich mit seiner transparenten und ehrlichen Herangehensweise beeindruckt. Sie haben mir realistische Einschätzungen gegeben und mich durch den gesamten Verkaufsprozess geführt. Ein vertrauenswürdiger Partner in Sachen Immobilien!Gepostet auf Google Christian KolbTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Hr. Fesser bietet auch Immobilienbewertungen für angepasste Abschreibungen der Restnutzungsdauer an. Nach anfänglichen Kommunikationsproblemen wurde das Gutachten jedoch einwandfrei ausgestellt.Gepostet auf Google Jan STrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Super kompetent. Tolle Beratung und einer der wenigen Makler, die wirklich etwas draufhaben.Gepostet auf Google TorstenTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Wir haben unser Haus über die Firma Fesser vermarkten lassen und sind mehr als zufrieden. Der Service, die Zuverlässigkeit und Qualität des Exposés waren richtig gut! Jederzeit wieder. Besten DankGepostet auf Google Muhammad shahzadTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Beim Wohnungsverkauf bestens betreut durch der Herr fesser . Rundum hat er uns alles abgenommen und war jederzeit zur Beratung ansprechbar. Kompetent und einfühlsam, ausgesprochen freundlich! Wir danken Herr fesser vielmals! Kann Herr fesser nur weiterempfehlen!
Was Sie von unserem Gutachten erwarten dürfen
Unsere Gutachten sind formal und fachlich auf die Anforderungen von Finanzamt und Gericht ausgerichtet. Wir dokumentieren Befunde, bewerten sie nach anerkannten Verfahren und legen die Berechnungsschritte offen. Bei Bedarf erhalten Sie ergänzende Erläuterungen, damit Sie das Ergebnis sowohl steuerlich als auch rechtlich einordnen können.
Was wir nicht tun:
- Wir erstellen keine Wunschgutachten: Werte werden nicht so gestaltet, dass sie ein bestimmtes Ergebnis liefern.
- Wir versenden keine unvollständigen Gutachten: Jedes Dokument entspricht dem vereinbarten Leistungsumfang und den Normanforderungen.
Wenn es um Erbschaften geht, zählt Verlässlichkeit. Deshalb arbeiten wir transparent mit klaren Inhalten, Nachweisen und nachvollziehbaren Rechenwegen.
Gutachten anfragen - kostenlos & unverbindlich
Schildern Sie Ihren Fall kurz. Wir melden uns in der Regel innerhalb von 24 Stunden mit einem konkreten Angebot.
Weitere Leistungen im Bereich Immobilienbewertung
Weiterführende Beiträge und Hinweise
Wie setzen sich die Kosten für ein Erbschaftsgutachten zusammen?
Die Kosten werden in der Regel nach der BVS‑Honorartabelle berechnet. Maßgeblich sind der Verkehrswert der Immobilie und der Aufwand (z. B. Anzahl der Gebäude, notwendige Zusatzprüfungen). Zusatzleistungen wie Schadstoffuntersuchungen oder detaillierte Kaufpreisaufteilungen werden gesondert berechnet. Wir nennen Ihnen vor Auftragserteilung die einschlägige Tabellenstufe und erläutern, welche Leistungen darin enthalten sind.
Wie schnell können Sie einen Termin vor Ort anbieten und wie lange dauert das Gutachten?
Wir sind in der Regel innerhalb von 24–48 Stunden für einen Ortstermin verfügbar. Der Ortstermin dauert üblicherweise ca. 60 Minuten. Die Fertigstellung des schriftlichen Gutachtens erfolgt meist innerhalb einer Woche, sofern keine umfangreichen Zusatzuntersuchungen erforderlich sind.
Ist das Gutachten gerichtsfest und für das Finanzamt verwendbar?
Ja. Wir erstellen Verkehrswertgutachten nach §194 BauGB und nach den einschlägigen Fachnormen. Unsere Qualifikationen (u. a. DIN EN ISO/IEC 17024, HypZert) und die dokumentierten Rechenwege machen die Gutachten belastbar gegenüber Finanzamt und Gericht.
Welche Unterlagen müssen Sie vorbereiten oder mitbringen?
Für einen effizienten Ablauf benötigen wir Zugang zum Objekt und, wenn vorhanden, Grundrisse, Flurkarte/ Katasterauszug, aktuelle Grundbuchauszüge und Angaben zum Baujahr oder zu erfolgten Modernisierungen. Viele dieser Unterlagen beschaffen wir selbst digital über unsere Zugänge, um den Aufwand für Sie zu minimieren.
Können Sie ein Gutachten in eine bestimmte Richtung schreiben (z. B. zur Steuerersparnis)?
Nein. Wir erstellen keine Wunschgutachten. Gutachten müssen den tatsächlichen Zustand objektiv wiedergeben. Manipulative Formulierungen kommen für uns nicht in Frage; das würde die Verwendbarkeit gegenüber Behörden und Gerichten gefährden.