Verkehrswertgutachten
Vom zertifizierten Sachverständigen nach DIN EN ISO/IEC 17024
Nach ImmoWertV2021 und §194, BauGB
Telefonisch erreichbar
+49 (0) 511 165 90 444
Schreiben Sie uns eine Whats App
+49 (0) 157 377 46 523
Schreiben Sie uns eine E-Mail
info@gutachter-hannover.de
Adresse (Nur mit Termin)
Großer Hillen 26, 30559 Hannover
Verkehrswertgutachten – rechtssicher, fundiert und anerkannt
Ein Verkehrswertgutachten wird in vielen Situationen benötigt – zum Beispiel bei Erbschaften, Schenkungen, Scheidungen, gerichtlichen Auseinandersetzungen oder Streitigkeiten mit dem Finanzamt.
Unsere Gutachten werden von einem nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen erstellt und erfüllen alle Anforderungen, die Gerichte und Finanzbehörden an ein rechtskonformes Wertgutachten stellen.
Rechtliche Grundlage
Die Bewertung erfolgt gemäß § 194 Baugesetzbuch (BauGB) und der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV 2021) – aktuell, nachvollziehbar und gerichtsfest.
Bewertungsverfahren:
Je nach Objektart und Nutzung wenden wir das Sachwertverfahren oder das Ertragswertverfahren an. Dabei fließen sämtliche relevanten Koeffizienten und Marktparameter nach ImmoWertV 2021 in die Berechnung ein.
Leistungsumfang
Ortstermin
durch den zertifizierten Gutachter (inkl. Anfahrt bis 50 km um Hannover)
Erfassung und Bewertung
sichtbarer Mängel und Bauschäden
Ausführliche Objektbeschreibung
mit umfassender Fotodokumentation
Beschaffung aktueller Unterlagen:
Bodenrichtwertkarte, Liegenschaftskarte und Flurstücksbeschreibung sowie Grundbuchauszüge und sonstiger notwendiger Unterlagen
Prüfung und Bewertung von Rechten
(z. B. Wegerechte, Leitungs- oder Wohnrechte sowie Nießbrauchrechte oder Erbbaurechte)
Aufmaß vor Ort
sofern keine verwertbaren Pläne vorhanden sind
Ergebnis & Lieferung
Sie erhalten das Gutachten in zweifacher gebundener Ausfertigung sowie vorab als digitale PDF-Version.
Der Umfang beträgt in der Regel rund 60 Seiten plus Anlagen, inkl. sämtlicher Berechnungen und Nachweise.
Kosten
Die Vergütung richtet sich nach der Honorarrichtlinie des Bundesverbandes öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V. (BVS)
Ihre Meinung ist uns wichtig!
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Gern stehen wir Ihnen bei allen Fragen rund um unsere Gutachten und unsere Tätigkeiten zur Verfügung.
Nutzen Sie hierfür gern einen der angegebenen Kanäle.
Wir werden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurückmelden.
Oder rufen Sie uns doch gern einfach an.
Häufig gestellte Fragen
Wie lange dauert die Erstellung eines Gutachtens?
In der Regel erhalten Sie Ihr vollständiges Gutachten innerhalb von ein bis zwei Wochen nach der Besichtigung – dank unseres „Fesser-Turbo“-Verfahrens sogar ohne Aufpreis. Auch innerhalb von 48 Stunden ist die Erstellung gegen einen geringen Aufpreis möglich.
Was kostet ein Verkehrswertgutachten?
Die Kosten richten sich individuell nach der Honorarrichtlinie des BVS (Bundesverband der Sachverständigen) und dem Wert sowie dem Aufwand der Immobilie. Rufen Sie uns gern für eine erste Einschätzung an unter 0511-16590444
Werden Ihre Gutachten von Behörden anerkannt?
Ja. Unsere Gutachten werden von einem nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen erstellt und sind daher bei Finanzämtern, Banken, Behörden und Gerichten anerkannt.
Wann benötige ich ein Verkehrswertgutachten?
Ein Gutachten ist sinnvoll bei Erbschaften, Schenkungen, Scheidungen, gerichtlichen Auseinandersetzungen, Verkäufen oder Finanzierungen – also immer dann, wenn der objektive Immobilienwert gefragt ist.
Was benötigen Sie für die Erstellung des Gutachtens?
Das wichtigste ist der Ortstermin. Dabei werden Zustand, Ausstattung, Bauschäden und Modernisierungen detailliert dokumentiert. Haben Sie weitere Unterlagen, ist das hilfreich, wir besorgen aber die notwendigen Daten sonst auch im Rahmen der Erstellung des Gutachtens.
Erhalte ich das Gutachten auch digital?
Selbstverständlich. Sie bekommen das Gutachten vorab als PDF sowie in zweifacher, gebundener Ausfertigung per Post zugeschickt. Gesiegelt und gestempelt.