Restnutzungsdauergutachten
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Gutachten zur Ermittlung der Restnutzungsdauer Ihrer Immobilie
Ein professionelles Restnutzungsdauergutachten kann Ihre steuerliche Abschreibung (AfA) deutlich erhöhen – und damit bares Geld sparen.
Während die gesetzliche Nutzungsdauer für Gebäude in der Regel 50 Jahre beträgt (Abschreibung 2 % p. a. bzw. 2,5 % bei Baujahren vor 1924), zeigt die Praxis, dass viele Immobilien technisch oder wirtschaftlich schneller verschleißen. Durch ein sachverständiges Gutachten lässt sich diese Restnutzungsdauer oft nachvollziehbar reduzieren – mit direktem steuerlichen Vorteil.
Ein Beispiel:
Beträgt die Restnutzungsdauer statt 50 nur 33 Jahre, steigt die Abschreibung von 2 % auf 3 % pro Jahr – bei heutigen Immobilienwerten ergibt das häufig mehrere Tausend Euro pro Jahr an zusätzlicher steuerlicher Entlastung. Die mathematisch maximale AfA für Wohngebäude beträgt 8,33% p.a., für Gewerbeobjekte gar 16,66% p.a.
Leistungsumfang
Berechnung
Berechnung der Restnutzungsdauer auf Basis Ihrer Unterlagen
Erstellung
eines rechtssicheren Gutachtens gemäß BMF-Vorgaben
Würdigung
Vollständige Würdigung aller Determinanten (technischer Zustand, Baujahr, Modernisierungen etc.)
Auf Wunsch
Zusatzgutachten zur Kaufpreisaufteilung (Grund & Boden / Gebäudeanteil) für steuerliche Zwecke
Rechtliche Grundlage und Anerkennung
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 28. Juli 2021 (Az. IX R 25/19) bestätigt, dass ein nachvollziehbares Sachverständigengutachten genügt, um eine kürzere Nutzungsdauer zu belegen. Auch weitere Gerichtsurteile wie das Revisionsurteil BGH IX R 14/23 oder das von uns initiierte „Münsteraner Urteil“ 14 K 654/23 vom FG Münster geben uns Recht. Das letztgenannte Urteil hat sogar festgestellt., dass die von uns erstellten Restnutzungsdauergutachten alle notwenigen Determinanten enthalten und richtig und damit von den Finanzverwaltungen anzuerkennen sind. Auch unsere Qualifikation wurde in diesem Urteil bestätigt.
Unsere Gutachten sind umfangreicher, als durch das damalige BMF-Schreiben gefordert, da sie stärker auf verschiedene Determinanten eingehen, als gefordert. Durch unsere Zertifizierung nach DIN EN ISO IEC 17024 konnten unsere Kunden hier in nahezu allen Fällen starke Steuereinsparungen realisieren. Unsere Anerkennungsquote liegt bei über 99% – und die restlichen Kunden werden bei ihren Einsprüchen unterstützt.
Bearbeitungszeit & Preise
Bearbeitungszeit:
ca. 5-7 Tage
Preis pro Wohneinheit:
ETW/EFH: 899,- | MFH 999,- wird dabei als eine Einheit bewertet, wenn alle Einheiten dem Auftraggeber gehören. Inkl. Kaufpreisaufteilung (Grund & Boden)
Grund-/Boden-Aufteilung
Zusätzlicher Grund-/Boden-Aufteilung Aufpreis von 499€
Vor-Ort-Besichtigung:
optional + 299 € (bundesweit)
Versand
als PDF per E-Mail, auf Wunsch gebundene Ausfertigung per Post (+ 20 € Handlingpauschale)
Ihre Meinung ist uns wichtig!
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Gern stehen wir Ihnen bei allen Fragen rund um unsere Gutachten und unsere Tätigkeiten zur Verfügung.
Nutzen Sie hierfür gern einen der angegebenen Kanäle.
Wir werden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurückmelden.
Oder rufen Sie uns doch gern einfach an.
Häufig gestellte Fragen
Was ist ein Restnutzungsdauergutachten?
Ein Restnutzungsdauergutachten ermittelt, wie lange ein Gebäude voraussichtlich noch wirtschaftlich genutzt werden kann. Es dient vor allem dazu, eine verkürzte Abschreibungsdauer (AfA) steuerlich nachzuweisen.
Warum lohnt sich ein Gutachten zur Restnutzungsdauer?
Eine kürzere Restnutzungsdauer bedeutet eine höhere jährliche Abschreibung. So lassen sich die steuerlichen Aufwendungen deutlich erhöhen – oft um mehrere Tausend Euro pro Jahr.
Wird das Gutachten vom Finanzamt anerkannt?
Unsere Gutachten werden nach DIN EN ISO/IEC 17024 erstellt und erfüllen alle inhaltlichen Anforderungen des BMF-Schreibens vom 23.02.2023 sowie der BFH-Urteile IX R 25/19 und IX R 14/23. Durch das „Münsteraner Urteil“ 14 K 654/23 wurden unsere Gutachten als richtig anerkannt.
Das Finanzamt will das Gutachten nicht anerkennen. Was tun?
Wir stehen für die Qualität unserer Gutachten. Daher sind wir Ihnen mit den entsprechenden Stellungnahmen behilflich. Allerdings weisen wir darauf, hin, dass wir keine Rechts- oder Steuerberatung anbiete.
Muss eine Ortsbesichtigung stattfinden?
Eine Vor-Ort-Besichtigung ist unserer Meinung nach zwar nicht zwingend erforderlich, sofern ausreichende Unterlagen (Fotos, Pläne, Modernisierungsnachweise etc.) vorliegen. Da mittlerweile aber viele Finanzämter vermehrt Rückfragen nach Ortsbesichtigungen stellen, empfehlen wir, diese für 299 € hinzuzubuchen (bundesweit).
Was kostet ein Restnutzungsdauergutachten?
Der Preis beträgt 799 € pro Wohneinheit.
Mit zusätzlicher Aufteilung von Grund & Boden und Gebäude zur steuerlichen Nutzung liegt der Gesamtpreis bei 1.298 €.