Abrissgutachten
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Abrissgutachten - Zertifikat & Freistellungs-Bescheinigung nach VDI 6202 Blatt 3
Wer Abriss, Rückbau, Sanierung oder Modernisierung plant, muss nach neuer Gefahrstoffverordnung (GefStVO) vor der Arbeiten Beginn klären, ob asbesthaltige Baustoffe vorhanden sind. Auftragnehmer (Handwerks-/Abbruchunternehmen) benötigen dafür einen belastbaren Nachweis der Asbestfreiheit bzw. -belastung – fachgerecht erhoben und VDI-konform.
Als staatlich geprüfter Asbestsachkundiger nach TRGS 519 erstellen wir Ihnen die Erkundungs- und Probenahmeplanung, führe die materialgebundene Beprobung durch und liefern das Gutachten samt Freistellungs-Bescheinigung gemäß VDI 6202 Blatt 3.
Leistungsumfang
Erkundung & Probenahmeplan
Systematische Identifikation von Verdachtsbauteilen und Erstellung eines VDI-konformen Erkundungs-/Probenplans.
Bestandsaufnahme & Ersteinschätzung
Strukturierte Bestands-/Lagepläne mit Ersteinwertung (Baujahr, Bauweise, typische Asbestvorkommen).
Materialproben durch Sachkundigen (TRGS 519)
Fachgerechte Probenentnahme aus verdächtigen Baustoffen gemäß TRGS 519 i. V. m. VDI 3866.
Laboranalyse (akkreditiertes Partnerlabor)
Prüfung auf das Vorhandensein von Asbest, KMF und anderen Schadstoffen (z.B. PCB)
Erstellung einer Motivationsplanung und Erstellung der Massenentnahmen
nach VDI6202
Gutachten & Freistellungs-Bescheinigung
Zusammenfassendes Sachverständigengutachten mit Laborbefund, Bewertung (inkl. Befallquote). Zusätzlich Erstellung des Probenkatasters und des Gebäudeschadstoffverzeichnisses
Anfahrt inklusive bis 30 km um Hannover.
Ergebnis & Lieferzeit
Gutachten/Bescheinigung:
Vorab per E-Mail (PDF), zusätzlich zweifach postalisch.
Ausfertigung:
ca. 24 Stunden nach Vorliegen der Laborergebnisse.
Laborlaufzeit:
i. d. R. 7–10 Tage (laborabhängig).
Preise (nach Aufwand)
Probenentnahme:
je Verdachtsstelle: 25,00 €
Asbest-Analyse:
pro Probe: 169,00 €
Stundenhonorar:
(Planung, Befund, Berichtserstellung): 169,00 €
Ihre Meinung ist uns wichtig!
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Gern stehen wir Ihnen bei allen Fragen rund um unsere Gutachten und unsere Tätigkeiten zur Verfügung.
Nutzen Sie hierfür gern einen der angegebenen Kanäle.
Wir werden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurückmelden.
Oder rufen Sie uns doch gern einfach an.
Häufig gestellte Fragen:
Wie viele Proben werden typischerweise benötigt?
Das hängt von Baualter, Bauteilvielfalt und Flächen ab. Die VDI6202 schreibt bestimmte Mengen vor. Ziel ist eine repräsentative Abdeckung jeder homogenen Materialcharge (z. B. jede unterschiedliche Plattenserie, Spachtelmasse, Belagsschicht).
Was passiert, wenn Asbest nachgewiesen wird?
Sie erhalten klare Handlungsanweisungen (Sicherungsmaßnahmen, Kennzeichnung, Vergabe an Fachbetriebe nach TRGS 519). Die Freistellungs-Bescheinigung wird dann nicht ausgestellt; stattdessen erhalten Sie ein Belastungsgutachten mit Sanierungspfaden.
Darf mein Bauunternehmen die Proben selbst nehmen?
Rechtssicher ist die Beprobung durch einen sachkundigen Dritten (nach TRGS 519) mit VDI-konformer Dokumentation und akkreditierter Laboranalyse. Nur so wird der Nachweis in der Regel von Behörden, Auftraggebern und Versicherern anerkannt.
Was passiert, wenn ich ohne dieses Asbest-Gutachten abreisse?
Ein Abriss ohne vorherige Untersuchung verstößt gegen die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 519) und kann als Ordnungswidrigkeit oder sogar Straftat gewertet werden.
Bei einem Asbestfund ohne vorherige Erkundung drohen Bußgelder bis 50.000 €, Baustopps und Haftungsrisiken für Bauherren und Unternehmer.
Darüber hinaus erlischt meist der Versicherungsschutz, wenn ohne Gutachten gearbeitet wird.
Wer ist verpflichtet, ein Asbest-Gutachten einzuholen?
Grundsätzlich liegt die Pflicht bei dem, der Bauarbeiten veranlasst – also in der Regel beim Eigentümer, Bauherrn oder Auftraggeber.
Dieser muss sicherstellen, dass die Asbestfreiheit vor Arbeitsbeginn nachgewiesen ist.
Welche Baujahre sind besonders betroffen?
Asbesthaltige Materialien wurden in Deutschland bis Ende der 1980er Jahre verbaut – vereinzelt sogar noch bis 1993.
Insbesondere Gebäude aus den 1960er–80er Jahren müssen daher bei Umbau- oder Abrissarbeiten immer VDI 6202-konform untersucht werden.
Wer darf eine Freistellungsbescheinigung nach VDI 6202-3 ausstellen?
Nur staatlich geprüfte Sachkundige gemäß TRGS 519, die über die VDI-6202-Schulung verfügen und nachweislich akkreditierte Labore beauftragen.
Eigenständige Analysen oder „Schnelltests“ werden von Behörden in der Regel nicht anerkannt.
Kann das Gutachten auch für mehrere Gebäude auf einem Grundstück erstellt werden?
Ja, es kann eine zusammenfassende Erkundungsplanung für mehrere Objekte erfolgen.
Dabei wird jedes Gebäude einzeln bewertet, die Ergebnisse jedoch in einem Gesamtbericht zusammengefasst – das spart Zeit und Kosten.