Kompaktgutachten

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Kompaktgutachten – rechtssicher, fundiert und anerkannt

Unser Kompaktgutachten ist nur für den privaten Gebrauch (Wertermittlung, geplanter Verkauf, …), nicht jedoch zur Vorlage bei Gerichten oder dem Finanzamt geeignet (hierfür bitte „Gutachten für Gerichte und Behörden“ wählen).
 
Die Wertermittlung erfolgt in der Regel im Sachwertverfahren oder im Ertragswertverfahren), gemäß §194, BauGB in Verbindung mit der Immobilienwertverordnung (ImmoWertV2021), jedoch ohne die Beachtung von Koeffizienten und Rechten (Erbbaurechte, Wegerechte, Wohnrechte oder Nießbrauchsrechte – diese in in einem Kompaktgutachten nicht abbildbar).

Leistungsumfang

Ortstermin

durch zertifizierten Gutachter inkl. Anfahrt im Radius von 30 km um Hannover

Kurze Auflistung

offensichtlich ersichtlicher Mängel und Bauschäden

Kurze Erläuterung

der Objektdaten

Bilder

vom Bewertungsobjekt

Preis

999,- Euro

Bei diesen Gutachten erfolgt keine Bestätigung nach DIN 17024, damit sind sie nicht für Gerichte und Finanzämter geeignet!

Lieferung im PDF-Format sowie in doppelter, gebundener Ausfertigung per Post. Umfang ca. 30 Seiten + Anhänge

Ihre Meinung ist uns wichtig!

1991 Tommy
Bearbeitet: vor 5 Tagen
Sehr professionell und kompetent: Herr Fesser lieferte ein fundiertes Immobilien-Gutachten innerhalb kurzer Zeit, alle Abläufe waren transparent und gut erklärt. Ich fühlte mich gut beraten und werde bei Bedarf gerne wieder auf dieses Büro zurückkommen.
Aleksandra Topalovic
vor 3 Monaten
Herr Fesser hat mich sehr kompetent und zuverlässig begleitet. Alles lief zügig und unkompliziert, ich habe mich bestens beraten gefühlt. Absolut empfehlenswert!
Fritz Neumann
vor 6 Monaten
Herr Fesser hat für mich ein Restnutzungsdauergutachten erstellt und mich bei der Durchsetzung der Anerkennung gegenüber dem Finanzamt bestmöglich unterstützt. Vielen Dank.
Simon Boy
vor einer Woche
So stellt man sich einen kompetenten Sachverständigen vor.
Patrick Strohmaier
vor 3 Wochen
Sehr empfehlenswert, kompetent und zuverlässig!

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Gern stehen wir Ihnen bei allen Fragen rund um unsere Gutachten und unsere Tätigkeiten zur Verfügung.

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Oder rufen Sie uns doch gern einfach an.

Häufig gestellte Fragen

Was ist ein Kompaktgutachten und worin unterscheidet es sich von einem Vollgutachten?

Ein Kompaktgutachten ist eine kompakte, fachlich fundierte Immobilienbewertung mit nachvollziehbarer Wertermittlung, jedoch ohne den umfangreichen formalen Aufbau eines gerichtsfesten Verkehrswertgutachtens nach § 194 BauGB.

 

Es eignet sich insbesondere für private Zwecke wie:

 

  • Kauf oder Verkauf
  • Vermögensübersicht
  • interne Vermögensaufteilung
  • Preisverhandlungen
  • strategische Entscheidungen

Ein Vollgutachten ist hingegen umfangreicher, formeller aufgebaut und wird z. B. für Gerichte oder Behörden benötigt.

Für welche Zwecke reicht ein Kompaktgutachten aus?

Ein Kompaktgutachten ist ideal für:

 

  • Kaufpreisprüfung vor dem Erwerb
  • Verkaufsentscheidung
  • Vermögensaufstellung
  • interne familiäre Regelungen
  • strategische Portfolioentscheidungen

Für gerichtliche Auseinandersetzungen, Finanzamt oder Erbschaftssteuer wird in der Regel ein Vollgutachten benötigt.

Wie lange dauert die Erstellung?

Nach vollständiger Übermittlung aller Unterlagen und der Ortsbesichtigung beträgt die Bearbeitungszeit in der Regel 7 – 10 Werktage.

 

Bei besonders komplexen Objekten kann es geringfügig länger dauern.
Auf Wunsch sind auch Expressbearbeitungen möglich.  

Ist eine Besichtigung erforderlich?

Eine Besichtigung wird ausdrücklich empfohlen. Denn nur dann kann man sich die entsprechenden Parameter und Beschaffenheiten der Immobilie im Detail ansehen. Obwohl es sich um ein Kurzgutachten handelt, werden trotzdem Schäden etc. berücksichtigt. Nicht berücksichtigt werden können jedoch Rechte Dritter (Wohnrecht, Nießbrauchrechte, Wegerechte, Rentenrechte, …)

 

Auf Wunsch kann ein Kompaktgutachten auf Basis vollständiger Unterlagen und Fotodokumentation ohne Besichtigung erstellt werden.
Eine Besichtigung ist jedoch empfehlenswert, wenn:

 

  • der Zustand unklar ist
  • besondere Ausstattungsmerkmale vorhanden sind
  • größere Schäden bestehen

Eine Vor-Ort-Besichtigung erhöht grundsätzlich die Bewertungsqualität.

Wie viel kostet ein Kompaktgutachten?

Unabhängig vom Immobilientyp kostet ein Kompaktgutachten bei uns pauschal 999,- Euro brutto.

Ist das Kompaktgutachten bank- oder gerichtsfest?

Ein Kompaktgutachten ist fachlich fundiert, jedoch nicht gerichtsfest im Sinne eines vollumfänglichen Verkehrswertgutachtens nach § 194 BauGB.

 

Wenn eine rechtssichere, formale Bewertung erforderlich ist, empfehlen wir ein Vollgutachten.