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Wertgutachten für Erbschaft - verlässlich, zertifiziert, schnell

Wir erstellen gerichtsfeste Verkehrswertgutachten nach §194 BauGB und erklären transparent, wie Kosten entstehen und was das Gutachten für die Erbschaft bedeutet.

Wie sich die Kosten für ein Wertgutachten bei Erbschaften zusammensetzen

Bei Erbschaften kommt es häufig auf eine belastbare Wertermittlung an – zum Finanzamt, für die Erbauseinandersetzung oder zur Verteilung des Nachlasses. Die Frage „wertgutachten erbschaft kosten“ lässt sich nicht pauschal beantworten, weil mehrere Faktoren den Preis bestimmen.

Woran hängen die Kosten?

  • Der Verkehrswert des Grundstücks oder der Immobilie: Je höher der Wert, desto höher die Honorarbasis in der BVS-Honorartabelle.
  • Art des Gutachtens: Verkehrswertgutachten nach §194 BauGB, Schenkungs- oder Erbschaftsgutachten, Restnutzungsdauergutachten – unterschiedliche Prüf- und Rechenaufwände schlagen sich im Honorar nieder.
  • Komplexität: Mehrere Gebäude, ungewöhnliche Nutzungsarten, fehlende Unterlagen oder Schadstoffprüfungen erhöhen den Arbeitsaufwand.
  • Erforderliche Zusatzleistungen: Einholung spezieller Unterlagen, Schadstoffgutachten oder detaillierte Kaufpreisaufteilungen werden separat berücksichtigt.

Wir rechnen die Kosten nach der BVS-Honorartabelle ab. Das ist eine branchenübliche Grundlage, an der sich Gerichte, Finanzämter und steuerliche Berater orientieren. Auf Wunsch nennen wir vorab die einschlägige Tabellenstufe und erklären, welche Leistungen darin enthalten sind.

Wichtig für Sie: Wir erstellen keine „Wunschgutachten“. Ein Gutachten dokumentiert den vorhandenen Zustand, es lässt sich nicht so formulieren, dass es ein gewünschtes Ergebnis bestätigt.

Gutachten anfragen - kostenlos & unverbindlich

Schildern Sie Ihren Fall kurz. Wir melden uns in der Regel innerhalb von 24 Stunden mit einem konkreten Angebot.

Erstkontakt und Besprechung

Sie rufen uns an oder schreiben eine E‑Mail; wir klären kurz den Anlass, die Lage der Immobilie und vereinbaren einen Ortstermin innerhalb von 24–48 Stunden, wenn gewünscht.

Ortstermin und Datensichtung

Vor Ort nehmen wir die Immobilie auf (ca. 60 Minuten) und prüfen die vorhandenen Unterlagen; fehlende Dokumente beschaffen wir meist selbst digital über Grundbuch und Kataster.

Erstellung und Übergabe des Gutachtens

Wir fertigen das Gutachten nach den geltenden Normen und liefern es in der vereinbarten Frist; üblicherweise ist die Fertigstellung innerhalb einer Woche möglich.

Unser Arbeitsablauf bei Erbschaftsgutachten

Kurz, strukturiert und nachvollziehbar: So läuft ein Auftrag bei uns ab – von der Erstabstimmung bis zum fertigen Gutachten.
Immobiliensachverständiger steht vor einem typischen Wohnhaus in Hannover

Regional für Hannover und Umgebung

Wir sind in Hannover ansässig (Großer Hillen 26) und arbeiten in der gesamten Region bis etwa 100 km. Die Nähe erlaubt uns schnelle Ortstermine und kurze Reaktionszeiten – das ist bei Erbschaften wichtig, wenn Fristen und Steuerfragen zu klären sind.
Das Team von Sebastian Fesser Immobilienbewertung, Ihr Sachverständigenbüro in Hannover

Warum wir für Ihr Erbschaftsgutachten

Wir kombinieren geprüfte Verfahren mit digitalem Zugriff auf Grundbuch- und Katasterdaten. Das spart Zeit und macht unsere Gutachten belastbar und termintreu.
Das Team von Sebastian Fesser Immobilienbewertung, Ihr Sachverständigenbüro in Hannover
Alle Zielgruppen der Immobilienbewertung in Hannover – von Erben über Hausbesitzer bis Notare

Für wen sich ein Erbschaftsgutachten empfiehlt

Referenzen und Erfahrungen

Was Sie von unserem Gutachten erwarten dürfen

Unsere Gutachten sind formal und fachlich auf die Anforderungen von Finanzamt und Gericht ausgerichtet. Wir dokumentieren Befunde, bewerten sie nach anerkannten Verfahren und legen die Berechnungsschritte offen. Bei Bedarf erhalten Sie ergänzende Erläuterungen, damit Sie das Ergebnis sowohl steuerlich als auch rechtlich einordnen können.

Was wir nicht tun:

  • Wir erstellen keine Wunschgutachten: Werte werden nicht so gestaltet, dass sie ein bestimmtes Ergebnis liefern.
  • Wir versenden keine unvollständigen Gutachten: Jedes Dokument entspricht dem vereinbarten Leistungsumfang und den Normanforderungen.

Wenn es um Erbschaften geht, zählt Verlässlichkeit. Deshalb arbeiten wir transparent mit klaren Inhalten, Nachweisen und nachvollziehbaren Rechenwegen.

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Wie setzen sich die Kosten für ein Erbschaftsgutachten zusammen?

Die Kosten werden in der Regel nach der BVS‑Honorartabelle berechnet. Maßgeblich sind der Verkehrswert der Immobilie und der Aufwand (z. B. Anzahl der Gebäude, notwendige Zusatzprüfungen). Zusatzleistungen wie Schadstoffuntersuchungen oder detaillierte Kaufpreisaufteilungen werden gesondert berechnet. Wir nennen Ihnen vor Auftragserteilung die einschlägige Tabellenstufe und erläutern, welche Leistungen darin enthalten sind.

Wie schnell können Sie einen Termin vor Ort anbieten und wie lange dauert das Gutachten?

Wir sind in der Regel innerhalb von 24–48 Stunden für einen Ortstermin verfügbar. Der Ortstermin dauert üblicherweise ca. 60 Minuten. Die Fertigstellung des schriftlichen Gutachtens erfolgt meist innerhalb einer Woche, sofern keine umfangreichen Zusatzuntersuchungen erforderlich sind.

Ist das Gutachten gerichtsfest und für das Finanzamt verwendbar?

Ja. Wir erstellen Verkehrswertgutachten nach §194 BauGB und nach den einschlägigen Fachnormen. Unsere Qualifikationen (u. a. DIN EN ISO/IEC 17024, HypZert) und die dokumentierten Rechenwege machen die Gutachten belastbar gegenüber Finanzamt und Gericht.

Welche Unterlagen müssen Sie vorbereiten oder mitbringen?

Für einen effizienten Ablauf benötigen wir Zugang zum Objekt und, wenn vorhanden, Grundrisse, Flurkarte/ Katasterauszug, aktuelle Grundbuchauszüge und Angaben zum Baujahr oder zu erfolgten Modernisierungen. Viele dieser Unterlagen beschaffen wir selbst digital über unsere Zugänge, um den Aufwand für Sie zu minimieren.

Können Sie ein Gutachten in eine bestimmte Richtung schreiben (z. B. zur Steuerersparnis)?

Nein. Wir erstellen keine Wunschgutachten. Gutachten müssen den tatsächlichen Zustand objektiv wiedergeben. Manipulative Formulierungen kommen für uns nicht in Frage; das würde die Verwendbarkeit gegenüber Behörden und Gerichten gefährden.

Häufige Fragen zu Wertgutachten bei Erbschaften

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